Nach der Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress 1815 wurde eine neue einheitliche Kriegsverfassung festgelegt.
Diese galt auch für das Fürstentum Schwarzburg- Sondershausen und sein Kontingent, wonach eine Sollstärke von 451 Soldaten und 221 Mann Reserve erstellt werden musste. Fürst Günther Friedrich Carl II. ,seit 1835 regierender Fürst, schloss 1839 eine Militärkonvention mit Rudolstadt, die man aber bald wieder zu lösen versuchte, da in Sondershausen das preußische und in Rudolstadt das bayrische Exerzierreglement galt.
Aus dieser Lösung ging das Füsilierbataillon als eigenständige Truppe hervor, durch spätere Militärkonventionen mit Preußen näherte man sich im Bezug auf Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung somit immer mehr der preußischen Armee an.
Im Deutschen Krieg von 1866 stellte der Fürst sein Kontingent in den Dienst Preußens, wobei das Bataillon einen Einsatz im Rahmen der Schlacht bei Langensalza hatte.
Danach war das Füsilierbataillon als Besatzungstruppe in Koblenz eingesetzt. Dieser Einsatz dauerte bis zum September 1866.
Auf Seiten der Sieger gehörte das Fürstentum mit zu den Gründungsmitgliedern des Norddeutschen Bundes 1866.
Am 28.06.1867 verpflichtete sich Fürst Günther vertraglich, sein Bataillon in die preußische Armee einzugliedern -somit endete die militärische Eigenständigkeit, allerdings blieb Sondershausen
als Garnison erhalten.
Das Füsilierbataillon Schwarzburg-Sondershausen bildete ab dem 31.10.1867 das 1.Bataillon des
3.Thüringer Infantrieregiments Nr.71.
Als äußeres Zeichen der Herkunft der Truppe wurde am Helm die Kokarde Sondershausens anstatt Preußens getragen.